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Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Eintragung
Sie können die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.
Adresse & Kontakt
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Hausanschrift
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Postanschrift
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon: +49 89 419434-0
Fax: +49 89 419434-20
E-Mail: E-Mail an die Behörde
Homepage: Webseite der Behörde
Homepage(2): Behördenwegweiser
Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" und "Beratender Ingenieur" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Liste Beratender Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen ist.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" nach dem Ingenieurgesetz (i. d. R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich)
- nachfolgende dreijährige Berufspraxis
- eingenverantwortliche und unabhängige Ausübung des Berufs
- Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern
- für den Antragsteller: keine
- vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung erforderlich, wenn keine Mitgliedschaft in einer deutschen Ingenieurkammer besteht
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- Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure: 190 EUR
- soweit bereits freiwillige Mitgliedschaft besteht: 114
- EUR
- soweit bereits in einer anderen Kammer in Deutschland eingetragen oder Löschung dort innerhalb des letzten Jahres auf Grund von Wegzug: 70 EUR
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage