Leistungen A-Z

Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung bei der bei der Bayerischen Architektenkammer

Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnungen Architekt/-in, Innenarchitekt/-in, Landschaftsarchitekt/-in und Stadtplaner/-in in Bayern in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.
Adresse & Kontakt
Bayerische Architektenkammer
Hausanschrift
Waisenhausstr. 4
80637 München
Postanschrift
Waisenhausstr. 4
80637 München
Telefon: +49 89 139880-0
Fax: +49 89 139880-55

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.

  • Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
    • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern,
    • Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Mitgliedern der Architektenkammer oder Stadtplanern,
    • Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer oder Stadtplaner
  • für den Antragsteller: keine
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
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