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Selbstbestimmtes Leben im Alter; Beantragung einer Förderung für eine neue Wohn- oder Unterstützungsmaßnahme

Im Rahmen der Richtlinie "Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA" fördert der Freistaat Bayern den Aufbau von Wohn- und Unterstützungsmaßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

Adresse & Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Hausanschrift
Winzererstr. 9
80797 München
Postanschrift
80792 München
Telefon: +49 89 1261-01
Fax: +49 89 1261-1122

Zweck

Der demografische Wandel, sich ändernde Familienstrukturen und die Heterogenität der individuellen Lebenslagen älterer Menschen erfordern zeitgemäße Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Die kommunalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte bilden die Basis für neue Verantwortungsgemeinschaften im Sinne von „Sorgenden Gemeinschaften“. Seniorengerechte Strukturen in den Kommunen, flexible Assistenzleistungen und seniorengerechte, ambulante Wohnformen tragen dem überwiegenden Wunsch älterer Menschen Rechnung, ihr Leben auch im Fall von Unterstützungsbedarf zu Hause oder zumindest wie zu Hause verbringen zu können.

Diesen Bedürfnissen entsprechend ist es Zweck der Zuwendung, die Umsetzung zeitgemäßer Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder wie zu Hause im Alter in Bayern voran zu bringen. Dies entspricht auch dem Grundsatz „ambulant vor stationär“.

Gegenstand

Im Rahmen der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA) werden auf Antrag folgende Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter, die die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigen, grundsätzlich mit einer Anschubfinanzierung unterstützt: Seniorengerechte Quartierskonzepte, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen, Gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter, wie z.B. Seniorenhausgemeinschaften oder Generationenübergreifende Wohnformen, sowie sonstige innovative Maßnahmen mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren zeitgemäßer Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

Zuwendungsfähige Kosten

  • Personal- und Sachausgaben für eine Fachkraft im Umfang von bis zu einer halben Stelle für den Aufbau, die Koordination und Organisation sowie kontinuierliche fachliche Begleitung der Maßnahme sowie damit im Zusammenhang stehende angemessenen Sachausgaben .
  • angemessene Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination und Organisation sowie zur vorübergehenden fachlichen Begleitung, z.B. für eine Moderation, die beispielsweise die Bewohner einer generationenübergreifenden Wohnform zusammenbringt und das Miteinander steuert und
  • angemessene Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
  • Zusätzlich für gemeinschaftsorientierte Wohnformen: angemessene Ausgaben für Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsräume, die für die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen geeignet oder für das Gemeinschaftsleben förderlich sind.

Art und Höhe

  • Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bewilligt.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal zwei Jahre, für Seniorengerechte Quartierskonzepte maximal vier Jahre (Anschubfinanzierung); für in finanz- und strukturschwachen Gemeinden umgesetzte seniorengerechte Quartierskonzepte kann eine jährliche Anschlussförderung gewährt werden.
  • Die Zuwendung beträgt
    • bis zu 10.000 EUR für neue Maßnahmen, wie
      • von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen
    • bis zu 40.000 EUR für neue Maßnahmen, wie
      • Gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter,
      • Wohnberatungsstellen,
      • sonstige innovative Maßnahmen mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter
    • bis zu 80.000 EUR für
      • Seniorengerechte Quartierskonzepte (Anschubfinanzierung) und bei Umsetzung der Maßnahme in einer finanz- und strukturschwachen Gemeinde für die jährliche Anschlussförderung bis zu 20.000 EUR.
  • Die Zuwendung beträgt jedoch höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, d.h. bei jeder Projektförderung sind mind. 10 % Eigenmittel (10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) einzubringen.
  • Antrag mit Konzept (Beschreibung der Maßnahme), aus dem der Zweck des Vorhabens, die geplanten Strukturen (insbesondere Aussagen zum Stand der Planung, zu den Räumlichkeiten, der Organisation, der Personalausstattung sowie der Qualifikation des Personals und dem bürgerschaftlichen Engagement) sowie die Entwicklungsperspektive und die Nachhaltigkeit hervorgehen; die Darlegung der Nachhaltigkeit ist nicht erforderlich bei seniorengerechten Quartierskonzepten, die in einer finanz- und strukturschwachen Gemeinde durchgeführt werden,
  • Kosten- und Finanzierungsplan für die Gesamtfinanzierung
  • Ggf. ein mittelfristiger Finanzierungsplan für das 1. Jahr nach Auslaufen der Anschubfinanzierung (wie finanziert sich das Projekt nach Auslaufen der Förderung)
  • eine Befürwortung der örtlichen Kommune, sofern diese nicht selbst Antragstellerin ist

keine

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