Leistungen A-Z
Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Zulassung zur Prüfung für die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
Wenn Sie nach Erhalt der tierärztlichen Approbation eine tierärztliche Weiterbildung in einem definierten tiermedizinischen Gebiet, Teilgebiet oder Bereich absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen. Grundlage hierfür ist die Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern in der jeweils zutreffenden Fassung.
Die Bayerische Landestierärztekammer überprüft, ob alle Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
- Tierärztliche Approbation
- Mitgliedschaft bei einem Tierärztlichen Bezirksverband in Bayern
- Erfüllung der Anforderungen der Weiterbildungsordnung und der zugehörigen Richtlinien an Durchführung, Dauer und Inhalt der Weiterbildung
Für die Inanspruchnahme früherer oder erleichternder Bestimmungen sind ggf. die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Übergangsfristen zu beachten (siehe Übergangsbestimmungen).
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Es werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer erhoben.
Bearbeitungsgebühr: 220,00 EUR
Prüfungsgebühr: 320,00 EUR
ggf. aufwandsbezogene Zusatzgebühren