Leistungen A-Z
Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung der Anerkennung der Berufsqualifikation
Zur Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" und in Deutschland als Angehöriger eines Mitgliedstaats der EU/EWR bzw. eines Drittstaates benötigen Sie eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung.
Adresse & Kontakt
Regierung von Oberbayern
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 München
Postanschrift
80534 München
Telefon: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
E-Mail: E-Mail an die Behörde
Homepage: Webseite der Behörde
Homepage(2): Behördenwegweiser
Zur Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" bzw. "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" benötigen Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie eines Drittstaates eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung. Bayernweit zuständig für das Anerkennungsverfahren ist die Regierung von Oberbayern.
keine
ca. 150 Euro
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Klage zum Verwaltungsgericht