Leistungen A-Z
Berg- und Skiführer/-in; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
Wenn Sie Ihre Qualifikation als Berg- und Skiführer/in in der Europäischen Union, Island, Norwegen, Liechtenstein oder in der Schweiz erworben haben, können Sie für die Tätigkeit als Berg- und Skiführer in Bayern die Anerkennung Ihrer Qualifikation beantragen. In allen anderen Fällen ist die Anerkennung nicht möglich.
Eine formale Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation ist nicht notwendig, wenn Sie nur vorübergehend oder gelegentlich als Berg- und Skiführer/in arbeiten möchten. "Vorübergehend und gelegentlich" heißt, dass Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben und in Deutschland nicht niedergelassen sind. Der vorübergehende und gelegentliche Charakter hängt zudem von der Dauer, Häufigkeit, regelmäßigen Wiederkehr und Kontinuität Ihrer Tätigkeit ab. Im Rahmen Ihres Antrags auf Anerkennung wird geprüft, ob eine berufliche Tätigkeit auf Dauer oder gelegentlich oder vorübergehend angestrebt wird.
Sie müssen Ihre Berufspraxis (z. B. durch Arbeitszeugnisse) nachweisen.
Wenn Sie in Bayern eine Bergsteigerschule gemäß § 2 Abs. 2 Bayerische Berg- und Skischulverordnung betreiben oder als Lehrkraft in einer solchen Schule arbeiten wollen, müssen Sie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist oder es Zweifel gibt, dass Sie ausreichend Deutschkenntnisse haben, müssen Sie Ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Dies ist möglich z. B. durch Vorlage eines Deutsch-Zertifikats des Goethe-Instituts Niveau B2, des Deutschen Sprachdiploms der KMK Stufe 2, des TELC für Deutsch Niveaustufe 2.
keine
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Bei Online-Beantragung des Europäischen Berufsausweises werden von der Technische Universität München Verwaltungskosten in Höhe von 50 Euro erhoben. Zusätzlich kann die Behörde im Herkunftsland für die Prüfung Ihrer Akte Gebühren verlangen. Sie erhalten von jeder Behörde eine gesonderte Rechnung.
Die Technische Universität München verlangt für die Durchführung der Eignungsprüfung je nach Aufwand eine Gebühr zwischen 100 bis 1.700 EUR.
Kosten für Anpassungslehrgang: Die Höhe des Betrags hängt davon ab, welche Defizite bestehen und kann daher stark variieren.