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Erlaubnispflichtige Gewerbe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Für die Arbeit als Bewacher, Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler benötigen Sie einen Sachkundenachweis.

Adresse & Kontakt
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Hausanschrift
Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth
Postanschrift
95440 Bayreuth
Telefon: +49 921 886-0
Fax: +49 921 886-9299

Die Arbeit als Bewacher, Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: Sie brauchen eine gewerberechtliche Erlaubnis, um in den Berufen arbeiten zu dürfen. Für die Erlaubnis brauchen Sie einen Sachkundenachweis.

Die Sachkunde ist die fachliche Qualifikation, die Sie für die entsprechende Arbeit benötigen.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie die Sachkunde nachweisen. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen. Berufsqualifikationen können sein: Befähigungsnachweise oder Ausbildungsnachweise.

Wenn Sie dauerhaft selbständig in den genannten Berufen arbeiten möchten, benötigen Sie außerdem eine Erlaubnis. Mit der Erlaubnis dürfen Sie diese Berufe dauerhaft und selbständig als Gewerbe betreiben. Für die Erlaubnis müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist der Sachkundenachweis. Die Erlaubnis beantragen Sie in einem anderen Verfahren.

  • Sie verfügen über eine Berufsqualifikation als Bewacher, Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler aus dem Ausland.
  • Sie möchten sich dauerhaft in Deutschland niederlassen und in einem der genannten Berufe arbeiten.

Keine.

Manchmal fehlen noch Dokumente im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Dokumente nachreichen müssen.

Onlineverfahren beim Einheitlichen Ansprechpartner Hinweis: Onlineverfahren sind in der Regel nur möglich bei Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR und der Schweiz.

Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen und Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

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