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Elektronische Gesundheitskarte; Beantragung für gesetzlich Krankenversicherte

In der Regel erhalten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) automatisch von Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie Ihre eGK verloren haben oder diese defekt ist, beantragen Sie eine neue eGK bei Ihrer Krankenkasse.

Adresse & Kontakt
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Mitgliedsausweis einer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie bezahlt.

In der Regel bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse automatisch eine aktuelle eGK. Das ist auch der Fall, wenn die Gültigkeit Ihrer alten Karte abläuft. Sie müssen in diesen Fällen nichts weiter tun.
Wenn sich Ihr Name ändert, benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen dann eine neue Karte aus.

Sie haben Ihre eGK verloren, sie wurde gestohlen oder ist defekt? Dann müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die alte eGK sperren lassen und eine neue Karte anfordern.

Sie haben Anspruch auf eine eGK, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

  • Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie keine Frist einhalten.
  • Ihre eGK ist maximal 5 Jahre gültig. Nach dem Ablauf dieser Laufzeit schickt Ihnen Ihre Krankenkassen automatisch eine neue eGK.

In der Regel stellt Ihnen die Krankenkasse kostenlos eine eGK aus. Die gesetzlichen Krankenkassen können 5 EUR verlangen, wenn Sie selbst für den Verlust oder die Beschädigung verantwortlich sind.

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
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