Leistungen A-Z
Insolvenzverfahren; Öffentliche Bekanntmachung
Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder.
Die Insolvenzsachen werden vom Amtsgericht-Insolvenzgericht bearbeitet. Zu den Insolvenzsachen gehören auch die seit dem 1. Januar 1999 eingeführten sog. Verbraucherinsolvenzverfahren (siehe hierzu "Verbraucherinsolvenzverfahren, Restschuldbefreiung" unter "Verwandte Themen").
Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder (siehe unter "Online-Verfahren").
Die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichen die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Sie können nach Insolvenzbekanntmachungen online suchen und diese einsehen.
Die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichen die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Die Veröffentlichungen sind online verfügbar und können über das Internet recherchiert und eingesehen werden.