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Insolvenzgeld; Beantragung

Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und kann Ihren Lohn nicht mehr bezahlen, können Sie Insolvenzgeld beantragen.

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Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg
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Ihr Arbeitgeber befindet sich in Zahlungsschwierigkeiten und bleibt Ihnen deshalb die Vergütung schuldig. Wenn dann ein sogenanntes Insolvenzereignis eintritt, steht Ihnen ab diesem Zeitpunkt Insolvenzgeld zu. Ein solches Insolvenzereignis kann zum Beispiel darin bestehen, dass gegen Ihren Arbeitgeber ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Mit dem Insolvenzgeld können Sie Ihren Lohnausfall für maximal 3 Monate kompensieren.

Insolvenzgeld wird rückwirkend gezahlt. Die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung ist keine Voraussetzung. Es können geringfügig Beschäftigte, Praktikanten, Studenten, Rentner und Auszubildende Insolvenzgeld erhalten. Bei beispielsweise geschäftsführenden Gesellschaftern, bei Gesellschaftern einer GmbH oder Angehörigen des Arbeitgebers ist für einen Anspruch auf Insolvenzgeld die Arbeitnehmereigenschaft nachzuweisen.

Sie können es nur für den Lohn bekommen, der Ihnen in den letzten 3 Monaten des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis nicht gezahlt wurde. Falls Ihr Arbeitsverhältnis zuvor beendet wurde, umfasst der Insolvenzgeldzeitraum die letzten 3 Monate Ihres Arbeitsverhältnisses.

Sie bekommen genau so viel Insolvenzgeld, wie Sie zuletzt netto Arbeitsentgelt erzielt haben. Die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung bildet allerdings die Obergrenze. In welchem Umfang Sonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld) über Insolvenzgeld ersetzt werden können, hängt von den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Zahlt Ihr Arbeitgeber aufgrund der Insolvenz keine Beiträge zur Sozialversicherung, übernimmt dies die Agentur für Arbeit auf Antrag der Einzugsstelle (Krankenkasse). Ausstehende Beiträge werden für die letzten 3 Monate Ihres Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis gezahlt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Damit Sie Insolvenzgeld bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt ein Insolvenzereignis vor, wenn
    • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Ihres Arbeitgebers oder
    • Insolvenzantrag wird mangels Masse abgewiesen oder
    • Betriebstätigkeit wird bei offensichtlicher Masselosigkeit vollständig eingestellt.
  • Vor dem Insolvenzereignis wurde Ihnen bis zu 3 Monate lang kein Arbeitsentgelt gezahlt.
  • Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie
    • innerhalb Deutschlands beschäftigt oder
    • vorübergehend ins Ausland unter Beibehaltung der Sozialversicherungspflicht in Deutschland entsandt worden.
  • Sie müssen durch Bescheid der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (Statusfeststellungsverfahren) nachweisen, dass Sie rechtlich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gelten, wenn Sie beispielsweise
    • geschäftsführender Gesellschafter,
    • Gesellschafterin oder Gesellschafter einer GmbH oder
    • Angehörige beziehungsweise Angehöriger des Arbeitgebers sind.
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Sie müssen das Insolvenzgeld innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt des Insolvenzereignisses beantragen. Stellen Sie den Antrag verspätet, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Nachfrist vorliegen.

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Insolvenzgeldbescheinigung

Die Insolvenzgeldbescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung die Insolvenzverwalterin/der Insolvenzverwalter / die Treuhänderin/der Treuhänder oder die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber verpflichtet ist.

Insolvenzgeld online beantragen Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie den Antrag auf Insolvenzgeld auch elektronisch ausfüllen und zusammen mit sämtlichen Nachweisdokumenten elektronisch einreichen.

Gebühr: keine

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
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