Leistungen A-Z
Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Adresse & Kontakt
Sachgebiet 130 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | |
MI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:30 |
FR | 08:00-12:30 |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.
Dorothea Biesenecker
stellvertretende Sachgebietsleiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 5
+49(0)9261-97-212
+49(0)9261-97-11212
Nicole Kramp
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 5
+49(0)9261-97-208
+49(0)9261-97-11208
Dieter Krapp
Sachgebietsleiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 5 a
+49(0)9261-97-282
+49(0)9261-97-11282
Wenn Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben: keine
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie bzw. Ihre Versicherung dafüraufkommen (ggf. im Rahmen des gesetzlichen Schadensersatzes).
Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten