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Erste Staatsprüfung für Lehramt an öffentlichen Schulen; Anmeldung

Studierende, die im Anschluss an das Studium die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.

Adresse & Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Hausanschrift
Salvatorstr. 2
80333 München
Postanschrift
80327 München
Telefon: +49 89 2186-0
Fax: +49 89 2186-2800

Die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen („Erstes Staatsexamen“) legen Sie am Ende Ihres Studiums für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Mittelschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt für Sonderpädagogik ab (Ausnahme: ggf. vorgezogene Staatsprüfung im Fach Erziehungswissenschaften). Die Erste Staatsprüfung bildet zusammen mit Ihren Modulleistungen aus dem Studium die Erste Lehramtsprüfung.

Für Lehramtsstudiengänge, die mit der Ersten Staatsprüfung abschließen, gelten folgende Regelstudienzeiten im Sinn des Hochschulrechts:

  • sieben Semester für die Lehrämter an Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen,
  • neun Semester für die Lehrämter an Gymnasien und für Sonderpädagogik.

Bei einer Erweiterung des Studiums gelten ggf. verlängerte Regelstudienzeiten. Näheres regelt die der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I).

Die Erste Staatsprüfung wird nicht von der Universität, sondern als zentrale, einheitliche staatliche Prüfung vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus organisiert und durchgeführt. Es werden jährlich je zwei Prüfungstermine angeboten (Prüfungstermin Frühjahr und Prüfungstermin Herbst). Die konkreten Prüfungstermine werden durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus z. B. auf der Website des Staatsministeriums (siehe „Weiterführende Links“) veröffentlicht.

Das Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen schließt nicht mit einer zentral organisierten Staatsprüfung ab. Der Ersten Staatsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine (im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes) abgelegte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird. Diplom- oder Masterprüfungen werden durch die Universitäten organisiert und durchgeführt. Das Lehramt an beruflichen Schulen kann jedoch durch die Erste Staatsprüfung gemäß § 86 LPO I um zusätzliche Unterrichtsfächer, sonderpädagogische Qualifikationen, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt und die pädagogischen Qualifikationen erweitert werden. Den Link zum entsprechenden Online-Meldeformular finden Sie unter „Online-Verfahren“.

Weitere schulartspezifische Informationen zur Ersten Lehramtsprüfung in Bayern und den zugehörigen Studiengängen finden Sie auf den entsprechenden Seiten unter „Weiterführende Links“.

Die erforderlichen Studienumfänge und Zulassungsvoraussetzungen, die bis zum Beginn der Ersten Staatsprüfung erfüllt sein müssen, sind in § 22 LPO I festgelegt (siehe „Rechtsgrundlagen“).

Für eine Ablegung der Ersten Staatsprüfung in der Fächerverbindung (außer bei Lehramt an beruflichen Schulen) wird unter anderem Folgendes vorausgesetzt:

  • ein für das angestrebte Lehramt geeignetes Studium von mindestens sechs Semestern, im Fall der Ersten Staatsprüfung für die Lehrämter an Gymnasien und für Sonderpädagogik von mindestens acht Semestern
  • der Nachweis des erforderlichen Gesamtstudienumfangs von 210 bzw. 270 Leistungspunkten
  • die erfolgreiche Teilnahme an den geforderten Praktika
  • der Nachweis der in den einzelnen Fächern erforderlichen gesonderten Zulassungsvoraussetzungen

Für eine Zulassung lediglich in einem Erweiterungsfach gelten ggf. eingeschränkte Zulassungsvoraussetzungen.

Anmeldezeiträume: Anmeldungen zur Ersten Staatsprüfung sind jeweils ab dem 25. Mai bis zum 25. Juli des Vorjahres der Prüfung (Frühjahrstermin) bzw. ab dem 1. Dezember des Vorjahres der Prüfung bis zum 1. Februar des Prüfungsjahres (Herbsttermin) möglich. Die Abgabe der Anmeldedokumente (inkl. der unten genannten Unterlagen und Nachweise) bei der Außenstelle des Prüfungsamts an der jeweiligen Universität ist nur während dieser Zeiträume möglich (Ausschlussfrist).

Online-Anmeldung für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Sie können sich für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen online anmelden.
Online-Anmeldung für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen Sie können sich für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen online anmelden.
Online-Anmeldung für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen Sie können sich für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen online anmelden.
Online-Anmeldung für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien Sie können sich für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien online anmelden.
Online-Anmeldung für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen Sie können sich für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen online anmelden.
Online-Anmeldung für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik Sie können sich für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik online anmelden.
Online-Anmeldung für eine Erweiterungsprüfung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Nach erfolgreich absolviertem Lehrgang an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen können Sie sich zur Ersten Staatsprüfung online anmelden.
keine
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