Leistungen A-Z

Förderschulen; Anmeldung

Die Förderschule besuchen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der nicht durch andere Schulen erfüllt werden kann. Sie müssen an der Föderschule angemeldet werden.

Adresse & Kontakt
Förderzentren

Die Förderschulen umfassen eine Vielzahl schulischer Angebote. Das spezialisierte Förderangebot in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten reicht von der frühen Förderung im Vorschulalter (Schulvorbereitende Einrichtung SVE) bis zum Erwerb weiterführender Abschlüsse (Realschule, Wirtschaftsschule, FOS/BOS) und zur beruflichen Ausbildung (Berufsschule).

Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können.

Zu den Aufgaben der Förderschulen gehören:

  • die schulische Unterrichtung und Förderung in Klassen mit bestimmten Förderschwerpunkten,

  • die vorschulische Förderung durch die Schulvorbereitenden Einrichtungen,

  • im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel

    • die vorschulische Förderung durch die Mobile Sonderpädagogische Hilfe und

    • die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen oder in Förderschulen.

Die Förderschulen erfüllen den sonderpädagogischen Förderbedarf, indem sie eine an den einzelnen Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Bildung und Erziehung vermitteln. Sie tragen zur Persönlichkeitsentwicklung bei und unterstützen die soziale und berufliche Entwicklung. Bei Kindern und Jugendlichen, die durchgehend auf fremde Hilfe angewiesen sind, können Erziehung und Unterrichtung pflegerische Aufgaben beinhalten.

Berechtigt zum Besuch der Förderschule sind Schülerinnen und Schüler, die einer besonderen sonderpädagogischen Förderung bedürfen, so dass die Aufnahme an der Förderschule die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens voraussetzt. In den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung und körperlich motorische Entwicklung wird nach dem LehrplanPLUS der Grund- und Mittelschule unterrichtet, für die förderschwerpunktspezifische Adaptionen vorliegen. In den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung wird nach eigenen Lehrplänen unterrichtet.

Bei inklusiver Unterrichtung an weiterführenden Schulen wie Realschule, Gymnasium, Fachoberschule sind die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen.

Zurück zur Liste