Leistungen A-Z
Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.
Adresse & Kontakt
Sachgebiet 310 - Gewerbe- und Einwohnermeldeamt
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | |
MI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:30 |
FR | 08:00-12:30 |
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Michaela Fischer
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
+49(0)9261-97-227
+49(0)9261-97-326
Sandy Förtsch
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
+49(0)9261-97-226
+49(0)9261-97-326
Kai Himmel
Sachbearbeiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
+49(0)9261-97-224
+49(0)9261-97-326
Tom Pohl
Sachbearbeiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
+49(0)9261-97-226
+49(0)9261-97-326