Leistungen A-Z
Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.
Adresse & Kontakt
Sachgebiet 310 - Gewerbe- und Einwohnermeldeamt
Marktplatz 5
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | |
MI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:30 |
FR | 08:00-12:30 |
Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Sandy Förtsch
Sachbearbeiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
+49(0)9261-97-226
+49(0)9261-97-326
Kai Himmel
Sachbearbeiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
+49(0)9261-97-224
+49(0)9261-97-326
Tom Pohl
Sachbearbeiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 6
+49(0)9261-97-226
+49(0)9261-97-326
Benutzungssatzung für den Friedhof
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage