Leistungen A-Z

Böllerprüfung; Beantragung einer Beschussprüfung

Die bayerische Beschussverwaltung führt sowohl die Erst- als auch die Wiederholungsprüfung an Böllergeräten und -kanonen durch.
Adresse & Kontakt
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt Mellrichstadt
Hausanschrift
Lohstr. 5
97638 Mellrichstadt
Postanschrift
Lohstr. 5
97638 Mellrichstadt
Telefon: +49 9776 70500
Fax: +49 9776 5457
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt München
Hausanschrift
Franz-Schrank-Str. 9
80638 München
Postanschrift
Franz-Schrank-Str. 9
80638 München
Telefon: +49 89 17901-339
Fax: +49 89 17901-260

Wie Schusswaffen müssen auch Böller, bevor sie verwendet werden, einer Beschussprüfung unterzogen werden. Das Beschussgesetz regelt die Beschusspflicht von Böllern. Die Sicherheitsprüfung und die anschließende Kennzeichnung von Böllern wird von den Beschussämtern durchgeführt. Anders als Schusswaffen unterliegen Böller der Pflicht zur Wiederholungsprüfung in fünfjährigem Abstand.

Die Prüfung der Böller wird im Beschussamt oder an zugelassenen Schießstätten durchgeführt. Der für den Prüftermin notwendige Einlieferungsschein ist im jeweiligen Beschussamt erhältlich.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).

Böllergeräte können nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeliefert werden.

Bei der Beantragung eines Termins müssen mindestens Angaben über die Art des Böllers (z. B. Hand-, Standböller, Kanone, usw.), Art der Zündung, Kaliber und ob es sich um ein größeres, schweres Böllergerät (kann von einer Person nicht getragen werden), gemacht werden.

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