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Open-Source-Entwickler; Beantragung einer Förderung

Wenn Sie als Programmiererin oder Programmierer eine Open-Source-Software als kreative Lösung für ein gesellschaftliches Problem entwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dabei gefördert werden.

Adresse & Kontakt
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hausanschrift
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Postanschrift
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Telefon: +49 228 9957-0
Fax: +49 228 9957-83601
Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Hausanschrift
Sachsendamm 61
10829 Berlin
Postanschrift
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: +49 30 670558130
Fax: +49 30 67055742

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, fördert mit dem "Software Sprint" Projekte freier, kreativer Programmiererinnen und Programmierer, die Lösungen für gesellschaftlich relevante Fragen finden wollen.

Die Grundidee ist, dass Menschen Software nutzen können, um sich gesellschaftlich zu beteiligen oder selbstbestimmt mit Daten und Informationen umzugehen. In den geförderten Projekten soll ein Fundus an Software-Modellen (Prototypen) entstehen. Es ist das Ziel, damit die Grundlagen für weitere Innovationen zu legen. Außerdem soll eine Kultur des Ausprobierens und der Erfahrungsaustausch unterstützt werden.

Sie können sich als Programmiererin oder Programmierer allein oder im kleinen interdisziplinären Team fördernlassen. Ihre Software-Lösung soll den aktuellen technologischen Stand deutlich übertreffen und sich thematisch einem der folgenden Punkte zuordnen:

  • gesellschaftliche Teilhabe, Transparenz und Bürgerbeteiligung
  • Datenvisualisierung und Storytelling, das heißt erzählerische Weitergabe von Wissen
  • neue Ansätze und Mittel, um Daten zu erzeugen, zu teilen und zu nutzen
  • Datensparsamkeit, Datensicherheit und Privatsphäre
  • Datenanalyse, um stichhaltig Entscheidungen zu treffen und Prozesse zu gestalten

Am Ende Ihres Projekts sollen Sie den Quellcode Ihres Projekts auf einer Open-Source-Plattform frei zugänglich machen. Das Ergebnis Ihres geförderten Projekts wird Bestandteil einer Sammlung an innovativen Software-Prototypen, dem "Prototype Fund".

Das Projekt dauert in der Regel 6 Monate. Dessen Gesamtkosten dürfen 50.000 EUR nicht überschreiten. Davon erhalten Sie individuell bis zu 95 Prozent der Kosten als Förderung. Bei der Förderung werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Gemeinkosten berücksichtigt. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Es besteht kein Anspruch auf die Förderung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie

  • selbstständige Programmiererin oder selbstständiger Programmierer sind,
  • mindestens 18 Jahre alt sind und
  • Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Sie können den Antrag allein oder als kleines interdisziplinäres Team stellen.

Sie können Ihre Projektskizze jederzeit einreichen.
Beachten Sie aber die Bewertungsstichtage für Projektskizzen:

  • 30.09.2023
  • 31.03.2024

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Prototype Fund - Bewerbung Über die Prototype Fund-Internetseite können Sie Ihre Projektskizze zu Ideen und Entwicklung von Open-Source-Tools online einreichen.
easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen Sie können über easy-Online Fördermittel des Bundes online beantragen.

Es fallen keine kosten an.

  • verwaltungsgerichtliche Klage
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