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Rente für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung nach Abfindung mit einer Gesamtvergütung
Sie haben nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit eine Rente als Gesamtvergütung erhalten und der Zeitraum, auf den diese sich bezog, ist abgelaufen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Rente beantragen.
In der gesetzlichen Unfallversicherung kann an die Stelle der monatlichen Zahlung der Rente die Abfindung mit einer Einmalzahlung treten. Das ist zum Beispiel bei der Gesamtvergütung der Fall. Sie können eine einmalige Gesamtvergütung erhalten, wenn zu erwarten ist, dass die Folgen Ihres Versicherungsfalls höchstens für einen Zeitraum von 3 Jahren zu einer Rentenzahlung führen.
Die Gesamtvergütung bezieht sich somit auf einen konkreten Zeitraum. Nach diesem Zeitraum können Sie erneut eine Rente beantragen.
Voraussetzung ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch einen oder mehrere Versicherungsfälle insgesamt um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
Die Rente wird weitergewährt:
- als vorläufige Entschädigung (für 3 Jahre) oder
- auf unbestimmte Zeit.
Sie können weiterhin eine Rente erhalten, wenn:
- Sie nach Ablauf des Gesamtvergütungszeitraums weiterhin eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent durch einen oder mehrere Versicherungsfälle (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit) haben.
Es gibt keine Frist.
Gebühr: keine
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.