Leistungen A-Z
Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Adresse & Kontakt
Güterstraße 18
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | |
DI | 08:00-12:00 | 13:30- 15:30 |
MI | 08:00-12:00 | 13:30- 15:30 |
DO | 08:00-12:00 | 13:30- 17:30 |
FR | 08:00-12:00 |
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Landratsamt Kronach
- Keine Angabe -
+49(0)9261-678-0
+49(0)9261-678-211