Leistungen A-Z
Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Adresse & Kontakt
Güterstraße 18
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | |
DI | 08:00-12:00 | 13:30- 15:30 |
MI | 08:00-12:00 | 13:30- 15:30 |
DO | 08:00-12:00 | 13:30- 17:30 |
FR | 08:00-12:00 |
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Landratsamt Kronach
- Keine Angabe -
+49(0)9261-678-0
+49(0)9261-678-211