Leistungen A-Z
Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung der Kostenübernahme
Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können Sie Belege für die Übernahme der Kosten von Heilmitteln in der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt die Kosten für die Versorgung mit Heilmitteln nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit.
Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern. Diese dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden.
Hierzu gehören beispielsweise
- Massagen,
- Krankengymnastik,
- sonstige physikalische Therapien,
- Sprach und Beschäftigungstherapie.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.
- Sie hatten einen anerkannten Arbeits oder Wegeunfall.
- Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.
Es gibt keine Frist.
Versicherte können online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden.
Gebühr: keine
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.