Leistungen A-Z

Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung bei Schwangerschaft und nach Entbindung

Wenn Sie wegen einer Schwangerschaft oder einer Entbindung Ihren Haushalt nicht führen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Adresse & Kontakt
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Haushaltshilfe erhalten, wenn Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung vorübergehend den Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass in Ihrem Haushalt keine andere Person lebt, die Sie unterstützen kann.

Sie haben bei Schwangerschaft und Entbindung Anspruch auf Unterstützung durch eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt nicht weiterführen können, weil

  • Sie Schwangerschaftsbeschwerden wie Blutarmut, Übelkeit oder Krämpfe haben, die über das normale Maß hinausgehen,
  • Ihre Ärztin beziehungsweise Ihr Arzt Sie angewiesen hat, sich körperlich zu schonen, zum Beispiel wegen einer Risikoschwangerschaft,
  • Ihre Gesundheit nach der Entbindung geschwächt ist.

Für den Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme bestätigt Ihnen darin die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe und gibt an, in welchem Umfang und wie lange Sie die Haushaltshilfe voraussichtlich benötigen.

Stimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihrem Antrag zu, vermittelt diese Ihnen eine Haushaltshilfe eines Pflegedienstes oder einer vergleichbaren Organisation. Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht ein Grund, davon abzusehen, können Sie die Haushaltshilfe selbst organisieren. Dann erhalten Sie die Kosten in angemessener Höhe erstattet. Dabei kann es jedoch regionale Unterschiede geben.

Helfen Ihnen Ihre Eltern, Geschwister oder andere nahe Verwandte im Haushalt, kann Ihre Krankenkasse diesen keine Vergütung zahlen. Sie kann jedoch Fahrtkosten und zum Teil auch Verdienstausfälle erstatten. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Falls Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung erkranken, können Sie gegebenenfalls eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall beantragen. Für den Antrag auf Haushaltshilfe bei Erkrankungen gelten andere Voraussetzungen als bei der Schwangerschaft. Zudem müssen Sie dann eine Zuzahlung leisten.

  • Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
  • Es lebt keine andere Person in Ihrem Haushalt, die diesen fortführen kann
  • Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme bestätigt die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe

Sie müssen die Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen. Haben Sie selbstständig eine Haushaltshilfe beauftragt, können die Kosten nur in Ausnahmefällen erstattet werden.

Zurück zur Liste