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Einbürgerung; Beantragung für ehemalige Deutsche im Ausland

Wenn Sie im Ausland leben, schon einmal deutsch waren und es wieder werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.

Adresse & Kontakt
Bundesverwaltungsamt
Hausanschrift
Barbarastr. 1
50735 Köln
Postanschrift
50728 Köln
Telefon: +49 221 758-0
Fax: +49 221 758-2823
Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate)

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.

Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Wiedereinbürgerung) stellen.

Sofern Sie die Voraussetzungen für die Wiedereinbürgerung erfüllen, wird Ihnen eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Danach besitzen Sie wieder die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.

Ihren Antrag auf Wiedereinbürgerung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder schriftlich beim BVA einreichen.

Anträge auf Wiedereinbürgerung von ehemaligen Deutschen können stellen:

  • Personen, die früher die deutsche Staatsangehörigkeit hatten und
  • deren gewöhnlicher Aufenthalt (Wohnsitz) sich im Ausland befindet.

Weitere Voraussetzungen:

  • Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
  • Sie sind handlungsfähig, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten
  • Sie sind straffrei und
  • verfolgen oder unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Bestrebungen; Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (sogenannte Loyalitätserklärung).

Die Einbürgerung ist eine Ermessensentscheidung. Geprüft wird, ob ausnahmsweise Personen im Ausland eingebürgert werden können.
Wesentliche Ermessensgesichtspunkte:

  • öffentliches Interesse an der Einbürgerung
  • Bindungen an Deutschland
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • Unterhaltsfähigkeit: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie in Ihrem Aufenthaltsstaat ohne staatliche Hilfe gewährleisten können. Das soll auch im Falle einer Übersiedlung ins Inland gegeben sein.
  • Sie müssen grundsätzlich Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren; Ausnahmen sind möglich.

Hinweis: In Einzelfällen kann ein Einbürgerungstest erforderlich sein.

Es gibt keine Fristen.


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Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für ehemalige Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen Ehemalige Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können die deutsche Staatsangehörigkeit online beantragen.
  • Einbürgerungsurkunde für Erwachsene: EUR 255,00
  • Einbürgerungsurkunde für minderjähriges Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres): EUR 51,00
  • Ablehnungsbescheid für Erwachsene (Ablehnung des Antrages): EUR 25,00 bis EUR 255,00
  • Ablehnungsbescheid für minderjähriges Kind (Ablehnung des Antrages): EUR 25,00 bis EUR 51,00

Hinweis:
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen zusätzliche Kosten entstehen können.

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