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Rentnerkrankenversicherung; Beantragung eines Zuschusses von der landwirtschaftlichen Alterskasse

Wenn Sie freiwillig oder privat krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung beantragen.

Adresse & Kontakt
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Hausanschrift
Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel
Postanschrift
Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel
Telefon: +49 561 9359-0
Fax: +49 561 9359-217

Wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert oder bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland versichert sind, können Sie von der landwirtschaftlichen Alterskasse zu Ihrer Rente einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten.

Sie erhalten einen Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung, wenn Sie

  • der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied angehören
  • oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind.

Ein Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung von einer Krankenkasse schließt den Zuschuss von der Landwirtschaftlichen Alterskasse aus.

Es gibt keine Frist.


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Online-Rentenantragstellung der landwirtschaftlichen Alterskasse Das Versichertenportal der SVLFG bietet Ihnen die Möglichkeit online Rentenanträge für die Alterssicherung der Landwirte zu stellen.

Es fallen keine Kosten an,

Gegen den Zuschussbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.

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