Leistungen A-Z
Rentnerkrankenversicherung; Beantragung eines Zuschusses von der landwirtschaftlichen Alterskasse
Wenn Sie freiwillig oder privat krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung beantragen.
Wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert oder bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland versichert sind, können Sie von der landwirtschaftlichen Alterskasse zu Ihrer Rente einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten.
Sie erhalten einen Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung, wenn Sie
- der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied angehören
- oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind.
Ein Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung von einer Krankenkasse schließt den Zuschuss von der Landwirtschaftlichen Alterskasse aus.
Es gibt keine Frist.
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Es fallen keine Kosten an,
Gegen den Zuschussbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.