Leistungen A-Z

Geschützte Pflanzen- und Tierarten; Beantragung der Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr

Sie wollen lebende oder tote Tiere und Pflanzen, oder Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus, ein- oder ausführen? Wenn diese unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz CITES, fallen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Adresse & Kontakt
Bundesamt für Naturschutz
Hausanschrift
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Postanschrift
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Telefon: +49 228 8491-0
Fax: +49 228 8491-9999

Unter die Genehmigungspflicht fallen in CITES gelistete lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.

Außerdem können Sie folgende CITES-Sondergenehmigungen beantragen:

  • Bescheinigung für Musikinstrumente,
  • Bescheinigung für Wanderausstellungen,
  • Musterkollektionsbescheinigung und
  • Reisebescheinigung für Haustiere geschützter Arten

sowie

  • Ausnahmegenehmigung nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) oder Vogelschutzrichtlinie

Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei der Ein- oder Ausfuhrzollstelle zur artenschutzrechtlichen Zollabfertigung vorlegen.
Sie brauchen auch dann eine Genehmigung, wenn Sie das Exemplar wiederaus- oder wiedereinführen möchten.
Spezielle Voraussetzungen für die Genehmigung richten sich nach

  • dem Schutzgrad der Art, die Sie ein- oder ausführen möchten und
  • der Art des Antrags.

Die speziellen Voraussetzungen für die Genehmigung richten sich nach dem Schutzgrad der Art, die Sie ein- oder ausführen möchten, und der Art des Antrags.

  • Sie müssen eine positive Stellungnahme der wissenschaftlichen Behörde vorweisen können
    • Diese ist bei Antrag auf Wiederausfuhrbescheinigung nicht erforderlich.
  • Sie benötigen bei der Beantragung einer Einfuhrgenehmigung ein Ausfuhrdokument des Ausfuhrstaates in Kopie.
  • Sie benötigen ein Nutzerkonto des CITES-Online Portals.
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung müssen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Transfer beim Bundesamt für Naturschutz einreichen. Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Bearbeitungsfrist bei Vorliegen aller Voraussetzungen vier Wochen beträgt. Anträge für lebende Tieren müssen möglichst 6 Wochen vor dem geplanten Transport vorgelegt werden.

Hinweis: Um die Formulare im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader. Den Acrobat Reader von Adobe können Sie sich auf der Website von Adobe kostenlos herunterladen.
Antragsformular 224 (EU-Bescheinigung)

PDF-Antragsformular 224 (EU-Bescheinigung)

Antragsformular 221 (Einfuhrgenehmigung, Ausfuhrgenehmigung, Wiederausfuhrbescheinigung, Musikinstrumentenbescheinigung)

PDF-Antragsformular 221 (Einfuhrgenehmigung, Ausfuhrgenehmigung, Wiederausfuhrbescheinigung, Musikinstrumentenbescheinigung) 

Antragsformular 226 (Wanderausstellungsbescheinigung)

PDF-Antragsformular 226 (Wanderausstellungsbescheinigung) 

Beantragung einer CITES-Genehmigung (Online) Das Portal bietet Ihnen die Möglichkeit alle Anträge für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten einzureichen.

Die Gebühren richten sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Anzahl und Art von Bescheinigungen, dem Zeitaufwand und ähnlichem. In den „weiterführenden Informationen“ finden Sie einen Link mit detaillierten Informationen zur Gebührenbildung.

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Zurück zur Liste