Leistungen A-Z

Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung

Freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen, werden honoriert.

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Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen. Das VNP Wald ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm im Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume und Populationen von bedrohten Arten im Wald gesichert. Waldbesitzern verpflichten sich, fünf bzw. zwölf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.

Insbesondere Mittel- und Niederwäldern, Biberlebensräumen, lichte Wälder und wertvolle Strukturen wie Biotopbäume, Altholzinseln und Totholz (ggf. auch nach natürlichen Störungsereignissen wie Windwurf) bzw. ein vollständiger Nutzungsverzicht werden gefördert.

Durch die Förderung werden die Einkommensverluste bzw. zusätzliche Kosten ausgeglichen.

Eine Förderung ist möglich, wenn die Maßnahme der naturschutzfachlichen Zielsetzung entspricht und sich die Fläche in folgenden Gebieten befindet:

  • Gebiet des Europäischen Netzes Natura 2000
  • Fläche des bayerischen Biotopverbundes (BayernNetzNatur)
  • naturschutzrechtlich festgelegtes Schutzgebiet (z. B. Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark)
  • gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes
  • Fläche, auf der ein Artenhilfsprojekt durchgeführt wird
  • Lebensraum der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) außerhalb eines Natura 2000-Gebietes
  • Biberlebensraum
  • Stockausschlagswald

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Die Antragstellung muss in der Regel im November des Vorjahres bis 31. Mai des laufenden Jahres erfolgen.

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