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Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Erschließungsbeiträge; Erhebung

Aufgrund von Verträgen und Erschließungsbeitragsbescheiden können sich Zahlungspflichten für Grundstückseigentümer ergeben.


Niederschlagswasser; Informationen zur erlaubnisfreien Versickerung

Niederschlagswasser von befestigten Flächen ist weitestgehend in den natürlichen Wasserkreislauf zurückzuführen (= naturnahe Regenwasserbewirtschaftung).


Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.


Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Auskunft

Sie können eine Auskunft aus dem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.


Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

Zu denkmalpflegerischen Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern sowie beweglichen Denkmälern können durch das Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse gewährt werden.

Denkmalschutz; Beratung von Denkmaleigentümern

Der Umgang mit Denkmälern stellt die Betroffenen oft vor schwierige Fragen. Die Beratung der Denkmaleigentümer gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Denkmalbehörden.

Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds

Für Maßnahmen an Denkmälern können Zuwendungen aus dem Entschädigungsfonds nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz beantragt werden.


Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen

Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.


Denkmalschutz; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke

Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden. Das Landesamt für Denkmalpflege erteilt im Vorgriff zum Zwecke der Erlangung solcher Steuervergünstigungen Auskünfte und Grundlagenbescheide.

Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Grundsteuer bis 2024; Erhalt des Bescheids über den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag

Sie erhalten vom Finanzamt einen Bescheid über den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag.


Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.


Baugebiet; Informationen zur Erschließung

Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.


Grundsteuererklärung; Abgabe

Um in Bayern die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ab 2025 ermitteln zu können, mussten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft bis zum 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung einreichen.


Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.


Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung

Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab Genehmigungen erhalten.


Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.


Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.


Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.


Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.


Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.


Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.


Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.