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Munition; Beantragung der Prüfung und Zulassung

Für den Handel bestimmte Munition wird von den Beschussämtern hinsichtlich der korrekten Kennzeichnung, Abmessungen und der Einhaltung des maximal zulässigen Gasdrucks zugelassen.

Kreislauf- und Abfallwirtschaft; Informationen

Das Landesamt für Umwelt trägt dazu bei, den Stand der Technik bei der Vermeidung, Verwertung, Beseitigung und sonstigen Maßnahmen der Kreislauf- und Abfallbewirtschaftung fortzuschreiben.


Abfallrecht; Vollzug

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.


Sozialgerichtsverfahren; Einreichung einer Klage beim Sozialgericht

Sie können bei Streitigkeiten über sozialrechtliche Ansprüche eine Klage beim Sozialgericht einreichen.


Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Das Widerspruchsverfahren ermöglicht in einigen Rechtsbereichen eine verwaltungsinterne Überprüfung der Ausgangsentscheidung.


Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch

Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.


Böllerprüfung; Beantragung einer Beschussprüfung

Die bayerische Beschussverwaltung führt sowohl die Erst- als auch die Wiederholungsprüfung an Böllergeräten und -kanonen durch.

Geldwäsche; Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und eines Vertreters

Die Verpflichtung zur Bestellung eines/einer Geldwäschebeauftragten ist abhängig von Risikofaktoren wie Tätigkeitsbereich bzw. Struktur des Unternehmens, durch die ein möglicher Missbrauch zur Geldwäsche durch Dritte begünstigt werden könnte.


Geldwäsche; Erteilung von Auskünften an die Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammer kann im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Auskünfte bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten anfordern.


Terrorismusfinanzierung; Durchführung der Aufsicht

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten schreibt für die Ausführung best. Tätigkeiten Sicherungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten vor. Dadurch soll dem Missbrauch der Wirtschaft zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanz. vorgebeugt werden.


Unternehmensnachfolge; Informationsportal zur Übergabe von Unternehmen

Von 2022 bis 2026 stehen in Bayern 36.500 Familienunternehmen mit 618.000 Arbeitsplätzen vor einem Generationswechsel. Die Offensive Unternehmensnachfolge sensibilisiert Unternehmerinnen und Unternehmer für Fragen der Nachfolge und informiert über Unterstützungsangebote.

Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.


Personalausgaben der Gemeinde; Informationen

Personalausgaben sind alle Ausgaben, die bei den Gemeinden durch den Einsatz von Beamten und Beschäftigten entstehen.


Finanzpolitik; Allgemeine Informationen

Von den Kommunen über die Länder und den Bund bis hin zu Europa: Für Gesetzgebung und Verwaltung sind ganz verschiedene Ebenen zuständig. Alle haben ihre eigenen Haushalte. Dennoch wird zwischen diesen verschiedenen Ebenen viel Geld bewegt.


Kreisumlage; Erhebung

Die Landkreise erheben bei ihren kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage.

Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen

Der kommunale Finanzausgleich umfasst einen Großteil der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) sowie der Kommunen untereinander.


Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen

Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.


Versicherung; Abschluss durch die Kommune

Gemeinden und Landkreise können Versicherungen gegen verschiedene Risiken abschließen.

Haushalt; Rechtsaufsichtliche Würdigung und Genehmigung des kommunalen Haushalts

Der Haushalt wird von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde rechtsaufsichtlich gewürdigt; soweit er genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, muss er rechtsaufsichtlich genehmigt werden.

Kommunale Finanzangelegenheiten; Informationen

Die Verwaltung der Finanzen ist eine zentrale interne Verwaltungsaufgabe von Gemeinden.


Prüfungswesen; Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Gemeinden

Die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen werden bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes durch diesen Verband, bei den übrigen Gemeinden durch die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter durchgeführt (überörtliche Prüfungsorgane).

Prüfungswesen; Örtliche und überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Landkreise

Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Landkreise wird örtlich und überörtlich geprüft.

Prüfungswesen; Staatliche Rechnungsprüfungsstelle

Die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter sind ebenso wie der Bayerische Kommunale Prüfungsverband Organe der kommunalen Finanzkontrolle.


Prüfungswesen; Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde

Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.


Kreiskasse; Örtliche Kassenprüfung

Das Rechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die örtliche Kassenprüfung durch.