Leistungen A-Z

Suche Verfeinern
Nach Kategorie
Sie sind hier:  Lebenslagen

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums

Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.


Ausländische Grade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen; Informationen zur Führung

Im Freistaat Bayern dürfen ausländische Grade und Titel genehmigungsfrei geführt werden. Es werden keine Genehmigungsverfahren durchgeführt oder Führungsgenehmigungen erteilt.

Öffentlicher Dienst; Informationen über Karriere und Berufseinstieg beim Freistaat Bayern

Der öffentliche Dienst in Bayern bietet eine Vielzahl interessanter und abwechslungsreicher Arbeitsplätze in unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen - sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Arbeitsgelegenheit; Beantragung einer Zuweisung

Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden.


Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen; Freie Bewerbung

Sie können sich als Lehrkraft an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne FOSBOS) bei der zuständigen Regierung bewerben.


Sei-daBay.de; Karriereportal des Freistaates Bayern

Auf dem Karriereportal des Freistaates Bayern, sei-dabay.de, können Sie sich gebündelt einen Überblick über den Freistaat als Arbeitgeber, über Berufsbilder, Einstellungsmöglichkeiten und aktuell offene Stellen verschaffen und sich darauf bewerben.


Kommunale Stellenangebote; Bewerbung

Sie können sich auf Stellenangebote von kommunalen Behörden bewerben.

Kommunale Personalangelegenheiten; Informationen

Die Personalverwaltung (dazu zählen z. B. Personalgewinnung, Personalbetreuung, Personalentwicklung sowie Stellenbewirtschaftung) ist eine zentrale interne Verwaltungsaufgabe von Gemeinden und Landratsämtern.

Schießerlaubnis; Beantragung

Sie müssen eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.


Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins

Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.


Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften; Informationen zur Eintragung in das Verzeichnis der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Eintragungen in das Verzeichnis auswärtiger Gesellschaften.

Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure; Informationen zur Eintragung bei der Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Auswärtige Beratende Ingenieure, die nicht Mitglied einer deutschen Ingenieurekammer sind haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau anzuzeigen und werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.


Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung

Sie können die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen.

Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung

Die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.

Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister; Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Architektenkammer

Auswärtige Architekten und Stadtplaner können die Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister beantragen.


Liste der Sachverständigen; Beantragung der Eintragung durch Energiesachverständige

Architekten und Ingenieure, welche die Einhaltung bestimmter Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bescheinigen, können die Eintragung in die Liste der Sachverständigen beantragen.


Ingenieur/-in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Wenn Sie in Deutschland die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen möchten, die dazugehörige Ausbildung jedoch im Ausland absolviert haben, benötigen Sie zum Führen der Berufsbezeichnung eine Genehmigung.


Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses oder einer Urkunde

Wenn Sie Ihr Prüfungszeugnis der Ausbildung oder die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf nicht mehr im Original besitzen, können Sie eine Zweitschrift des Originals beantragen.

Tierschutzrecht; Beantragung eines Sachkundenachweises oder eines Befähigungsnachweises

Sachkundeprüfungen, Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweise stellen sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tierhaltungen, Schlachtungen und Tiertransporten eingehalten werden.

Arzt/Ärztin; Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen

Ärztinnen und Ärzte aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz, die den ärztlichen Beruf nur vorübergehend und gelegentlich in Bayern ausüben möchten, benötigen keine Approbation. Die schriftliche Meldung bei der zuständigen Behörde genügt.


Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer Facharztbezeichnung

Wenn Sie eine ärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns absolviert haben, können Sie die Anerkennung einer Facharztbezeichnung beantragen.


Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.


Arzt/Ärztin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs

Wenn Sie den ärztlichen Beruf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Arzt/Ärztin ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.


Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation

Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.