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Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation

Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.
Adresse & Kontakt
Regierung von Unterfranken
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Postanschrift
Postfach
97064 Würzburg
Telefon: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222

Wer nach einem Studium der Humanmedizin in Deutschland als Arzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken. Wenn Sie in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz Medizin studiert haben, ist die Regierung von Oberbayern für Sie zuständig, bei einem Studienabschluss in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken dagegen die Regierung von Unterfranken.


Die Regierung von Unterfranken erteilt Ihnen auch die Approbation, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz studiert haben und künftig in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken ärztlich tätig sein werden. Bei einer beabsichtigten Tätigkeit in den Regierungsbezirken Ober- oder Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz ist die Regierung von Oberbayern Ihr Ansprechpartner.

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse beziehen.

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.


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Antrag auf Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs

Sie können die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs online bei der zuständigen Regierung einreichen.

Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR zu bezahlen, sofern Sie Ihre Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben, beträgt die Gebühr 250 bis 500 Euro. Für den Fachsprachtest fallen zusätzliche Kosten an.

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