Leistungen A-Z

Integrationskurs; Beantragung der Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden

Wenn Sie im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Sprachkurs einmalig wiederholen.

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Haben Sie bereits an einem Integrationskurs ordnungsgemäß teilgenommen, aber im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht, dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

Um die Unterrichtsstunden wiederholen zu dürfen, müssen Sie zuvor ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben. Das bedeutet, dass Sie den Unterricht bis Kursende regelmäßig besucht und am Abschlusstest „DTZ“ teilgenommen haben. Ihr Kursträger bestätigt Ihnen auf Ihr Verlangen schriftlich die ordnungsgemäße Teilnahme.

Wenn Sie einen Alphabetisierungskurs besuchen, ist keine vorherige Teilnahme am Sprachtest erforderlich, um die 300 Stunden wiederholen zu können. Für Teilnehmende des Alphabetisierungskurses steht für die Beantragung der Wiederholungsstunden ein gesondertes Formular zur Verfügung.

Den Antrag auf Wiederholung des Sprachkurses können Sie bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF stellen.

Eine einmalige Wiederholung des Sprachkurses können beantra-gen:

  • wer ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen hat, aber den Sprachtest „DTZ“ nicht mit dem Sprachniveau B1 abgelegt hat.

Antragstellung vor Beginn der Wiederholung

  • Kostenbeitrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten): EUR 2,20
  • Gesamtkostenbeitrag für einmalige Wiederholung (300 Stunden) EUR 660,00

Hinweis:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom Kostenbeitrag befreit werden. Dies kann gemeinsam mit der Zulassung zur Wiederholung des Sprachkurses beantragt werden.

  • Widerspruch
  • Klage
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