Leistungen A-Z

Whistleblowermeldung; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz in Spielbanken

Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz in einer Spielbank haben, können Sie dies dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mitteilen.

Adresse & Kontakt
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Hausanschrift
Odeonsplatz 3
80539 München
Postanschrift
80524 München
Telefon: +49 89 2192-01
Fax: +49 89 2192-12225

Durch Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust und dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen.

Daher werden Vertretern bestimmter Berufsgruppen durch das Geldwäschegesetz spezifische Pflichten auferlegt, die zu einer Verhinderung von Geldwäsche bzw. des Missbrauchs seriöser Unternehmen zur Geldwäsche beitragen sollen. Hierzu zählen auch die Bayerischen Spielbanken.

Wenn Sie Informationen zu möglichen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz in einer Bayerischen Spielbank haben, können Sie dies als Hinweis personalisiert oder anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen..

Hinweisgeber (Whistleblower) können wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen aufzudecken und die negativen Folgen dieses Fehlverhaltens einzudämmen bzw. zu korrigieren.

Hinweise stellen eine wichtige Erkenntnisquelle für die Aufsichtsbehörde über die Bayerischen Spielbanken dar. Solche Hinweise können vertrauliche Informationen beinhalten, die Hinweisgeber aus Ihren Beschäftigungsverhältnissen oder aus sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnissen erfahren und die sie der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Kenntnis bringen.

Die zuständige Aufsichtsbehörde geht jedem Hinweis nach und prüft, ob ein Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen vorliegt. Die Aufsichtsbehörde schützt Ihre Identität, indem sie Ihnen über ein elektronisches Hinweisgebersystem die Möglichkeit bietet, Ihre Informationen unkompliziert anonym zu übermitteln.

Zuständig für die Entgegennahme von Hinweisen ist das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht können unabhängig von einem Schwellenwert personalisiert oder anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem nicht dasselbe ist, wie die Meldung eines meldepflichtigen Verdachtsfalls an die beim Zoll angesiedelte Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU). Bei Vorliegen eines Verdachtsfalls muss dieser grundsätzlich über das Portal „goAML“ der FIU gemeldet werden (siehe unter "Verwandte Themen").

Es gibt keine Frist.
Whistleblowermeldung Spielbanken Sie können Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz in einer Spielbank online mitteilen.
Es fallen keine Kosten an.
Zurück zur Liste