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Übergangsleistung wegen Berufskrankheit für gesetzlich Unfallversicherte; Erhalt

Wenn Sie wegen einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Übergangsleistung erhalten.

Adresse & Kontakt
Unfallkassen
Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Die sogenannte Übergangsleistung soll Ihnen eine wirtschaftliche Sicherheit geben, wenn Sie weniger Geld haben, weil Sie eine gesundheitlich schädigende Arbeit aufgegeben haben.

Kontaktieren Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unbedingt, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufgeben.

Sie können die Übergangsleistung entweder als einmaligen Betrag oder als eine wiederkehrende Zahlung erhalten. Sie können die Übergangsleistung höchstens 5 Jahre beziehen.

Wie hoch Ihre Übergangsleistung ist, berechnet Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angepasst an jeden Einzelfall. Wie Ihre Übergangsleistung in Ihrem Fall ermittelt wird, können Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfragen.

Übergangsleistung wird auch Minderverdienstausgleich genannt.

  • Bei Ihnen wurde eine Berufskrankheit oder eine drohende Berufskrankheit anerkannt.
  • Um die Verschlimmerung oder das Entstehen der Berufskrankheit zu verhindern, mussten Sie die Arbeit aufgeben, die die Erkrankung verursacht hat.
  • Weil Sie nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten, haben Sie ein geringeres Einkommen.

Es gibt keine Frist.

Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

Versicherte können online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden.

Es fallen keine Kosten an.

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
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