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Pflege und Wohnen; Beratung

Kommunen, Projektträger, Verbände, Wohnungsunternehmen sowie weitere Interessierte können sich über ambulant betreute Wohngemeinschaften, Tagespflegen oder innovative Wohn- und Pflegeformen informieren und individuell beraten lassen.


Pflege; Beratung für Pflegebedürftige sowie ihre Zu- und Angehörigen

Unter anderem bieten Landratsämter, kreisfreie Städte und Bezirke eine kostenlose Beratung für Pflegebedürftige und ihre Zu- und Angehörigen an.


Pflege im sozialen Nahraum; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung – in ihrem sozialen Nahraum – bleiben können.


Beihilfe für Hinterbliebene aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung

Wenn Ihre Ehefrau, Ihr Ehemann, Ihre eingetragene Lebenspartnerin, Ihr eingetragener Lebenspartner oder ein Elternteil verstorben ist, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung finanzielle Unterstützung erhalten.


Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung

Damit Sie nach einem Versicherungsfall weiterhin Ihren Haushalt führen oder Ihre Kinder betreuen können, unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Unfallversicherung finanziell oder bei der Organisation einer Hilfe.


Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Auszahlung

Wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind, erhalten Sie Verletztengeld.


Abfindung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 Prozent

Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um weniger als 40 Prozent gemindert ist, können Sie anstelle der Unfallrente eine Geldsumme als Abfindung auf Lebenszeit beantragen.


Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhalt

Wenn Ihr Elternteil infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung.


Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung

Als Witwe, Witwer oder Teil einer Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.


Elternrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhalt

Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit stirbt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Elternrente erhalten.


Kinderverletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Auszahlung

Ihr Kind hatte im Kindergarten oder in der Schule einen Unfall und muss deshalb von Ihnen zu Hause betreut werden? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kinderverletztengeld bekommen.


Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung nach einer Abfindung wegen Verschlimmerung

Sie können von der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Abfindung auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Rente erhalten.


Abfindung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 40 Prozent

Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um 40 Prozent oder mehr gemindert ist, können Sie anstelle der Unfallrente auf Antrag eine Geldsumme als Abfindung für einen Zeitraum von 10 Jahren erhalten


Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung für frühere Ehegatten

Nach dem Tod Ihrer früheren Lebens- oder Ehepartnerin beziehungsweise Ihres früheren Lebens- oder Ehepartners infolge eines Versicherungsfalles, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.


Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung einer Rentenabfindung bei Wiederheirat

Als hinterbliebene Person erhalten Sie bei einer erneuten Heirat oder Neubegründung einer Lebenspartnerschaft anstelle der Rente eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.


Übergangsleistung wegen Berufskrankheit für gesetzlich Unfallversicherte; Erhalt

Wenn Sie wegen einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Übergangsleistung erhalten.


Reise- und Fahrtkosten für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen

Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können Sie damit verbundene Reise- und Fahrtkosten zur Erstattung einreichen.


Ärztliche Erstversorgung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme

Sie müssen wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit ärztlich erstmalig behandelt werden? Dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf.


Maßnahmen bei Berufskrankheiten oder Individualprävention für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung

Sie sind bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt, die zur Entstehung, Verschlimmerung oder dem Wiederaufleben einer Berufskrankheit führen kann? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf vorbeugende Maßnahmen.


Hilfsmittel für Versicherte in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Beantragung einer Kostenübernahme oder -erstattung

Wenn Ihre Brille, Prothese oder ein anderes Hilfsmittel bei einem Arbeitsunfall beschädigt wird, kommt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft dafür auf.


Ärztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme

Sie müssen wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in ärztliche oder zahnärztliche Behandlung? Dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf.


Arznei- und Verbandmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen

Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Arznei- und Verbandmittel zur Heilbehandlung.


Hilfsmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung einer Kostenübernahme oder -erstattung

Wenn Ihre Brille, Prothese oder ein anderes Hilfsmittel bei einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall beschädigt wird, ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden durch die Übernahme der Reparaturkosten oder der Ersatzbeschaffung.


Hilfsmittel im Rahmen der Rehabilitation für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen

Sie benötigen wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Rahmen einer Rehabilitation medizinische Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder eine Brille? Dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.


Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung der Kostenübernahme

Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können Sie Belege für die Übernahme der Kosten von Heilmitteln in der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen.