Leistungen A-Z
Ärztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme
Sie müssen wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in ärztliche oder zahnärztliche Behandlung? Dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf.
Adresse & Kontakt
Unfallkassen
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Gewerbliche Berufsgenossenschaften
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Durch Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten können Ihre Gesundheit und Ihre Zähne geschädigt werden. Dann kommen ärztliche und zahnärztliche Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz in Betracht.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt in diesen Fällen die Kosten der Heilbehandlung.
Das gilt auch, wenn eine besondere unfallmedizinische Behandlung nötig ist. Die freie Wahl Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes kann in solchen Fällen eingeschränkt sein.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt in diesen Fällen die Kosten der Heilbehandlung.
Das gilt auch, wenn eine besondere unfallmedizinische Behandlung nötig ist. Die freie Wahl Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes kann in solchen Fällen eingeschränkt sein.
- behandlungsbedürftiger Gesundheitsschaden infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit
- Durchführung der Behandlung durch:
- Ärztinnen oder Ärzte
- Zahnärztinnen oder Zahnärzte
Es gibt keine Frist.
Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)
Versicherte können online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden.
Es fallen keine Kosten an.
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.