Leistungen A-Z

Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Adresse & Kontakt
Landratsamt Kronach
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Güterstr. 18
96317 Kronach
Postanschrift
Güterstraße 18
96317 Kronach
Telefon: +49 9261 678-0
Fax: +49 9261 678-211
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Telefon: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-41258

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt ebenso Zuwendungen für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung innerhalb und außerhalb von Naturparken.

Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) dienen dazu,

  • Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich des Menschen zu erhalten und zu entwickeln,
  • Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wieder zu schaffen,
  • den mit der Inschutznahme von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur verfolgten Zweck zu erreichen,
  • der Bevölkerung auf naturverträgliche Weise die heimische Natur und Landschaft zugänglich zu machen und deren ökologischen Wert zu vermitteln,
  • Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Plänen nach Art. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) enthalten sind, zu verwirklichen,
  • einen landesweiten Biotopverbund zu entwickeln, zu erhalten und zu pflegen,
  • einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zu leisten.

Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.

Zuwendungsempfänger

  • Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,
  • Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
  • Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Träger der Naturparke
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