Leistungen A-Z
Arznei- und Verbandmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen
Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Arznei- und Verbandmittel zur Heilbehandlung.
Adresse & Kontakt
Unfallkassen
Homepage: Webseite der Behörde
Homepage(2): Behördenwegweiser
Gewerbliche Berufsgenossenschaften
Homepage: Webseite der Behörde
Homepage(2): Behördenwegweiser
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse trägt die Kosten für Arznei- und Verbandmittel, wenn das Ziel der Heilbehandlung damit erreicht werden kann.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.
- Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall oder leiden unter einer anerkannten Berufskrankheit.
Es gibt keine Frist.
Übernahme der Arznei- und Verbandmittelkosten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit online beantragen
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.